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Nutzungsdauer PKW (Verführwagen)
#1
ich habe eine Frage zur Nutzungsdauer eines PKW.
Grundsätzlich haben ja PKWs handelsrechtlich 5 Jahre und steuerrechtlich 8 Jahre ND.
Unsere Firma kauft einen Verführwagen, der schon 1/2 Jahr alt ist. Erstanmeldung 5/21, von uns gekauft 11/21
Muss / kann ich die ND verringern?

Bitte um Hilfe
Brigitte F. aus NÖ
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
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#2
Wenn es sich um einen Vorführwagen handelt (ein Verführwagen wäre ein Spezialfall ;-), dann erläutern die EStR Rz 3216 ausführlich.

Unternehmensrechtlich gibt es übrigens keine vorgegebene Nutzungsdauer.
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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