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Abgrenzung FKZ 800.000
#1
Liebe Kollegen,

mein letzter Stand ist, dass die Fixkostenzuschüsse als Aufwandskürzung in dem Jahr erfasst werden müssen, das sie wirtschaftlich betreffen.
Gibt es hier schon neue Informationen wie vorzugehen ist, wenn jetzt Anträge auf den FKZ 800.000 abgegeben und Ende des Jahres bzw. überhaupt erst nächstes Jahr gewährt werden?
Sonst müsste ja bei jedem Klienten eine Wiederaufnahme des Abschlusses 2020 für den Anteil September-Dezember 2020 gemacht werden.

Liebe Grüße
Verena
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