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Triftige medizinische Gründe für operativen Eingriff in einer Privatklinik – außergewöhnliche Belastung
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Triftige medizinische Gründe für operativen Eingriff in einer Privatklinik – außergewöhnliche Belastung

VwGH Ra 2021/15/0059 vom 5. Oktober 2021

§ 34 EStG 1988

So entschied der VwGH:

1. Liegen triftige medizinische Gründe vor, so können auch höhere Aufwendungen des Steuerpflichtigen als jene, die von Sozialversicherungsträgern finanzierten zwangsläufig erscheinen, was bedeutet, dass diese steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen zu können.

2. Steht fest, dass es ohne eine Operation zu einem schweren neurologischen Defizit mit Lähmungen bis zur Querschnittlähmung kommen könnte und wurde von einem Facharzt auch attestiert, dass die Operation im öffentlichen Bereich nur sehr eingeschränkt durchgeführt wird und eine aus neurologischer Sicht absolute Dringlichkeit vorgelegen hatte, so ist dieser Nachweis erbracht.

3. Im Hinblick auf die - auch aufgrund des Alters des Steuerpflichtigen - gebotene Eile lagen ausreichend triftige medizinische Gründe für die zeitnahe Operation in einer Privatklinik vor.
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