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Benachteiligung Coronamaßnahmenkritiker*innen im Arbeitsverhältnis - (keine) Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung?
#1
Von meinem lieben Kollegen, Herrn Mag. Manfred Lindmayr, Chefredakteur des ARD-Betriebsdienstes, erhielt ich heute folgenden Hinweis, den ich gerne weiterleite:

In der kürzlich ergangenen Entscheidung 13 Ra 33/21g hatte sich das OLG Innsbruck mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Kündigung einer Mitarbeiterin, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bzw FFP2-Maske verweigerte, eine Diskriminierung wegen der Weltanschauung nach § 17 Abs 1 GlBG sei.

Die Klägerin hatte vorgebracht, sie sei eine „Coronamaßnahmenkritikerin“, die sich um die „zahlreichen Verfassungsbrüche und gigantischen Kollateralschäden“ Sorgen macht und deshalb Maskentragen ablehnt.

Damit hat sie sich nach Ansicht des OLG Innsbruck aber nur auf eine „punktuelle“ politische Meinungsäußerung gestützt, die für sich allein betrachtet nicht in den Schutzbereich des geschützten Merkmals fällt.

Ausgehend vom entscheidenden Vorbringen der Klägerin kam das OLG Innsbruck im Anlassfall somit zum Ergebnis, dass Kritik an Corona-Maßnahmen keine Weltanschauung iSd Gleichbehandlungsgesetzes darstellt.

Eine ausführliche Besprechung dieser Entscheidung durch Dr. Christoph Madlener finden Sie in der Ausgabe der Fachzeitschrift ARD (Aktuelles Recht zum Dienstverhältnis) vom 18.11.2021 (ARD 6774/5/2021).
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