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Maximale Pendlerpauschalhöhe im Falle unmittelbar aufeinanderfolgender Arbeitsverhältnisse
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Maximale Pendlerpauschalhöhe im Falle unmittelbar aufeinanderfolgender Arbeitsverhältnisse

BFG RV/5100941/2016 vom 28. September 2021
§ 16 Abs. 1 Z. 6 lit. e EStG 1988
§ 41 Abs. 1 Z 6 EStG 1988


So entschied das BFG:

1. Bei Beschäftigungsverhältnissen, die zeitlich hintereinander gelagert sind (01.12. bis 15.12. bei Firma A sowie 16.12. bis 31.12. bei Firma B) und sich nicht überschneiden, steht dem Arbeitnehmer nur EIN Pendlerpauschale pro Kalendermonat in vollem Ausmaß zu.

2. Bezieht der Arbeitnehmer im Rahmen des ersten Beschäftigungsverhältnisses schon ein Pendlerpauschale für das ganze Kalendermonat (zB. aufgrund von Urlaubsersatzleistungen) und beansprucht beim darauffolgenden Arbeitsverhältnis ebenfalls ein Pendlerpauschale, gibt er damit eine unrichtige Erklärung ab, die zu einer Pflichtveranlagung führt.
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