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Dienstgeberbeitrag Privathaushalt und Unternehmen
#1
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe einen Unternehmer mit Personal, der jetzt in seinem Privathaushalt auch eine Haushaltshilfe beschäftigt.

Ich gehe davon aus, dass die Haushaltshilfe nicht DZ -pflichtig ist, aber wie schaut es mit dem Dienstgeberbeitrag aus?
Bilden die Bruttolöhne aus den zwei Bereichen, sprich Unternehmen und Privathaushalt gemeinsam die DB Grundlage,
oder kann zumindest der Freibetrag je Sparte berücksichtigt werden?


Sitz irgendwie auf der Leitung. Huh Danke im Voraus!

LG
Franciska
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#2
Wenn es sich rechtlich um denselben Dienstgeber handelt, so darf in Bezug auf den DB die Kleinbetriebsregelung nur angewandt werden, wenn er als Einzelunternehmer in Bezug auf seine dort beschäftigten Dienstnehmer*innen noch "Luft" hat.
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#3
Sehr geehrter Herr Kurzböck,

vielen Dank für die Stellungnahme Smile.

Wobei das "dort beschäftigte DN" etwas verwirrend ist:-)
Darf ich unter "dort" den Privathaushalt verstehen? 

LG
Franciska
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#4
Damit meine ich, dass man hier keine Trennung vollzieht, er aber offenbar bereits in seinem Betrieb Beschäftigte hat.

Wenn nun jemand "dazukommt" für den Bereich "Haushalt", so stellt sich eben die Frage, ob insgesamt noch Luft ist (wegen der anderen Beschäftigten) für die "dort" (im Haushalt)  Beschäftigten.
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#5
Alles klar, vielen Dank für die Antwort:-).
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#6
Big Grin 
Für im Haushalt Beschäftigte gibt es übrigens bei er ÖGK eine eigene Beitragskontonummer - auch wenn man als Unternehmer-Dienstgeber bereits eine hat.

BG
Alexander Pfeiffer
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