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Erneute "normale Sonderfreistellung" für gefährdete Arbeitnehmer*innen gemäß § 735 Abs. 3a ASVG (Risikofreistellung)
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Erneute "normale Sonderfreistellung" für gefährdete Arbeitnehmer*innen gemäß § 735 Abs. 3a ASVG (Risikofreistellung)

Das Arbeitsministerium legte nun mittels Verordnung (Nr. 474/2021, ausgegeben am 19.11.2021) den Zeitraum einer erneuten befristeten Sonderfreistellung (samt Rückerstattung durch die ÖGK) für den Zeitraum 22.11.2021 bis 14.12.2021 fest.
 
Zum Text der Verordnung geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/474/20211119
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