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Kurzarbeit aktuell: Beratungspflicht entfällt vorläufig generell
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Kurzarbeit aktuell: Beratungspflicht entfällt vorläufig generell

Die verpflichtende Beratung wird generell ausgesetzt, das heißt, sie gilt für alle Unternehmen, unabhängig davon, wie lange sie Kurzarbeit beantragen, also auch für Projekte, die über den 31.12.2021 hinaus reichen.

Die derzeit im eAMS-Konto im Kurzarbeit-Begehren implementierte Abfrage zum Beratungsverfahren (diese Frage müssen die Betriebe derzeit – provisorisch - mit „Ja“ ankreuzen) wird voraussichtlich Anfang Dezember (Release-Wochenende 4./5.12) entfernt.
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