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Zustimmung im vereinfachten Verfahren
#1
Zustimmung im vereinfachten Verfahren

Die angekündigte Zustimmung aller Projekte mit einer Laufzeit bis 31.12.2021 im vereinfachten Verfahren bedarf noch einer Richtlinienänderung.

Deshalb scheinen im WebPortal bei der getroffenen Voreinstellung (Genehmigung erforderlich) auch KUA-Anträge auf, die KUA bis 31.12.21 beantragen.

Die WKO wird im Zuge der Richtlinienänderung darauf achten, dass das vereinfachte Verfahren rückwirkend in Kraft tritt.
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