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Geplante Änderungen in EStG sowie im Covid-19-Zweckzuschussgesetz (bzw. Pflegefondsgesetz)
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Geplante Änderungen in EStG sowie im Covid-19-Zweckzuschussgesetz (bzw. Pflegefondsgesetz)

Es soll nun zu einer Dauerregelung dahingehend kommen, wonach der große Essensgutscheinefreibetrag (€ 8,00) auch dann zur Anwendung gelangt, wenn ein Lieferservice das Essen liefert. Ob ein Abholservice auch darunter fällt, klären wir noch ab, wird aber wohl der Fall sein, wenn die Mahlzeit in einer Gaststätte zubereitet wurde.

Die Verbesserung der steuerlichen Situation im Bereich "Homeoffice" betrifft nicht echte Dienstnehmer*innen, sondern steuerlich Selbständige (zB auch freie Dienstnehmer*innen). Hier soll es ab dem Veranlagungsjahr 2022 zur Schaffung einer pauschalen Arbeitsplatzpauschale kommen (im Falle der "betrieblichen Nutzung einer Wohnung".

Corona-Bonus ist keiner geplant. Jener aus dem Covid-19-Zweckzuschussgesetz soll darüber hinaus rückwirkend mit maximal € 2.500,00 nach oben gedeckelt werden (je Arbeitnehmer*in).

Diesem Entwurf ist leider auch nicht zu entnehmen, dass man die kurzarbeitsbedingte Aufwertung des Jahressechstels bzw. Kontrollsechstels (15 %-Regelung) auch im Jahr 2022 weiterführen wird. Auch hier haben wir nachgesetzt. Mal sehen, was dabei rauskommt.

Den Entwurfstext sowie die Materialen finden Sie hier:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...ndex.shtml
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