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Sonderfreistellung für werdende Mütter im Lockdown - Kurzarbeit
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Sonderfreistellung für werdende Mütter im Lockdown - Kurzarbeit

Das BMA stellte kürzlich in einem Schreiben an die ÖGK fest, dass die Sonderfreistellung für werdende Mütter nach § 3a MSchG auch während des Lockdowns weitergilt (ÖGK ist daher zur Erstattung des Entgelts verpflichtet).

Daran würde auch die zusätzliche Vereinbarung einer Kurzarbeit nichts ändern, da diese nicht als Änderung der Arbeitsbedingungen anzusehen ist.

Anmerkung:

Wird mit einer werdenden Mutter, die sich im Lockdown befindet zudem noch Kurzarbeit vereinbart, könnten allerdings keine Ausfallstunden aufgrund der vorrangigen ÖGK-Zuständigkeit verrechnet werden. Es würde in diesem Fall auch nur das Mindestbruttoentgelt gebühren. Daher wäre es wohl praktisch sinnvoll(er), hier von einer Kurzarbeitsvereinbarung abzusehen, damit die Entgeltsfortzahlung nicht auf das Mindestbruttoentgelt absinkt (weil die ÖGK dieses Entgelt auch rückerstattet).
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