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Aktuelle AMS-Informationen zur Kurzarbeit
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Aktuelle AMS-Informationen zur Kurzarbeit

Die Änderungen im Web-Portal sollen nun mit Release-Stand 9.12.2021 wirksam werden.

Diese Änderungen betreffen

1. Die Möglichkeit zur Eingabe, ob Trinkgeldersatz vereinbart wurde (ja oder nein)

2. Die Aussetzung des Beratungsverfahrens

3. Frühestmögliche Genehmigung durch AMS: ausdrückliche Sozialpartnergenehmigung nur notwendig im Falle eines beantragten Arbeitszeitentfalls von mehr als 50 % über den 31.03.2022 hinaus bzw. im Falle veränderter Behaltepflichten bzw. Behaltefristen.

4. KUA-Begehren, die zwischen dem 23.12.2021 und dem 9.1.2022 beim AMS einlangen, werden frühestmöglich vom AMS mit 15.01.2022 genehmigt werden.
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