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Kurzarbeit - Lockdown-Betrieb - Start erst nach 31.12.2021 - Beihilfe 85 % oder 100 %
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Kurzarbeit - Lockdown-Betrieb - Start erst nach 31.12.2021 - Beihilfe 85 % oder 100 %

"Lockdown-Betriebe" können die Kurzarbeit bei Bedarf auch erst nach dem 31.12.2021 beginnen (bis längstens 31.03.2022). Die Kurzarbeitsbeihilfe kann dennoch zu 100 % beantragt werden.

Diese Info erhielt ich soeben aus dem zuständigen Ministerium.

Antworten zu weiteren Fragen folgen noch!
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