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ÖGK/BVAEB Zahlungserleichterungen für Dienstgeber (§ 733 ASVG)
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ÖGK/BVAEB Zahlungserleichterungen für Dienstgeber (§ 733 ASVG)

Stundung der Beiträge für 11-12/2021 bis 31.1.2022 bei coronabedingten Liquiditätsproblemen

Bei Zahlungsschwierigkeiten sollen sich die Betriebe so rasch wie möglich mit ÖGK/BVAEB in Verbindung setzen!

Die Erläuterungen stellen klar, dass darüber hinaus die Sozialversicherungsträger bereits auf Basis der bestehenden Rechtslage über Möglichkeiten verfügen, im Rahmen ihrer Vollziehung weitere Zahlungserleichterungen einzuräumen.

Dabei können neben Lösungen für laufende Beitragspflichten auch Lösungen für (bestehende) Ratenzahlungsvereinbarungen gefunden werden. Eingeräumte Zahlungserleichterungen für laufende Ratenzahlungen bzw. die vereinbarungsgemäße Zahlung der Raten durch den Dienstgeber führen zu keinem Terminverlust im Sinne des § 733 Abs. 8d Z 2 ASVG.

Sonderregel für Kurzarbeit, Risikofreistellung und Absonderung gilt weiterhin: verzugszinsenfreie Einzahlung bis 15. des auf die Beihilfenzahlung zweitfolgenden Kalendermonats

Die SV-Verzugszinsen betragen unverändert weiterhin im Zeitraum von 1.7.2021 bis 30.9.2022 für alle Dienstgeber 1,38%.
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