Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kurzarbeit und Mutterschutz, Kinderbetreuungsgeld
#1
Lieber Herr Kurzböck,

iich hätte Fragen zum Beschäftigungstand vor Kurzarbeit 

- Dienstnehmerin die im Mutterschutz ist im Monat vor Kurzarbeit, ist diese miteinzubeziehen im Beschäftigungsstand vor KUA?
- Dienstnehmerin die in Karenz im Monat vor Kurzarbeit ist und während der Kurzarbeitsphase auch noch in Karenz ist, dh sie kommt erst in 2 Jahren zurück ins Unternehmen
- Dienstnehmerin die in Karenz im Monat vor KUA ist und während der KUA Phase wieder zu arbeiten beginnt.


Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Zitieren
#2
In all den genannten Fällen lag jeweils ein aufrechtes Beschäftigungsverhältnis vor und wäre daher die Arbeitnehmerin in den Beschäftigtenstand aufzunehmen (gewesen).
Zitieren
#3
Vielen Dank - ich habe leider dazu vom AMS eine gegenteilige Info erhalten.

Ich sehe es so wie sie , ich werde den Beschäftigungsstand inkl. Mitarbeiterin in Karenz angeben.

Liebe Grüße
Zitieren
#4
Andere AMS-Stellen beantworten es teilweise wieder anders.

Im Ergebnis ist es aber faktisch egal. Sie können es auch so machen, wie das AMS Ihnen rät.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste