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Homeoffice mehr als 100 Tage
#1
Lieber Herr Kurzböck,

ist es korrekt, dass, wie auf der Seite der Arbeiterkammer zu lesen ist, der Kostenersatz für Homeoffice an mehr als 100 Tagen steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden kann, wenn ein geringerer Satz als € 3 pro HO-Tag ausbezahlt wird.

https://www.arbeiterkammer.at/steuerundcorona


Ich bin bisher davon ausgegangen, dass grundsätzlich nicht mehr als 100 Tage möglich sind. Sollten weniger als € 3 ausbezahlt werden, kann die Dienstnehmerin die Differenz im Rahmen der AV geltend machen.

Mit Dank im Voraus
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#2
Ja, auf diesen Umstand habe ich bereits im Frühjahr hier im Newbereich aufmerksam gemacht.
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#3
Vielen Dank für Ihre Mühe!
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#4
Darf ich mich bitte auch hier mit einer Frage "anhängen":
Ist gesichert, dass es die ÖGK im Hinblick auf § 49/3/31 ASVG genauso sieht, nicht zuletzt, weil dort auf die EStG-Regelung verwiesen wird ?
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#5
Es ist eine BMF-Auslegung, an die sich normalerweise auch die ÖGK hält.
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#6
Die ÖGK tut sich momentan leider noch schwer auf eine § 43a ASVG Anfrage dazu konkret Zustimmung zu geben, sondern ist immer noch in österreichweiter Abstimmung.
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#7
§ 49 Abs. 3 Z 31 ASVG lautet:
31. der Wert der digitalen Arbeitsmittel, die Dienstgeber/innen ihren Dienstnehmer/inne/n für die berufliche Tätigkeit unentgeltlich überlassen, und ein Homeoffice-Pauschale, wenn und soweit dieses nach § 26 Z 9 lit. a EStG 1988 nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört.
Damit hat sich die SV mE an die LSt gebunden.
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#8
Hätte ich auch so gesehen, dennoch steht die schriftliche Antwort auf die Anfrage noch aus.
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