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Abfindung Kommanditist
#1
Hallo,
ich hätte eine Frage:
ein Kommanditist wurde mit einer Zahlung von € 6.500 abgefunden.
Lt Vertrag hätte er eine Hafteinlage von € 500 leisten sollen, die er aber nicht bezahlt hat - bei der Gründung hat er sein IT-Servicekonzept als Sacheinlage in die Firma eingebracht.
Er sollte auch zu 15 % am Vermögen beteiligt sein.
Den Vertrag gibt es seit 2015 und der Kommanditist wurde in 2018 abgefunden. - Gewinne hat es seit dem nicht gegeben.

Sämtliche Aufwände wurden vom Komplementär getragen (Verluste wurden nur ihm zugewiesen).

Die KG ist Einnahmen-Ausgabe-Rechner.

Nun meine Frage:
ist die Abfindungszahlung an den Kommanditisten Betriebsausgabe?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
lg Birgit
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#2
Sehr geehrte Frau Birgit,

grundsätzlich ist die Abfindung als Übernahme des Anteils durch die übrigen Gesellschafter zu verbuchen. Nur wenn mehr als der "wahre Wert" gezahlt wird, um einen nachgewiesenermaßen "lästigen" Gesellschafter abzufinden, ist dieser Mehrbetrag sofort als Betriebsausgabe zu erfassen (EStR Rz 5998). Details sind hier nachzulesen: BFG RV/3100508/2011.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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