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Beschäftigung von Handelsangestellten am Sonntag 19.1.221 und Kurzarbeitsabrechnung mit AMS
#1
Liebe K&K,

bekanntlich durften im Handel - unter den Auflagen des Zusatz-KV und im Rahmen des ARG - Angestellte am letzten Sonntag vor Weihnachten beschäftigt werden. Das war auch möglich, wenn der Betrieb in Kurzarbeit war.

Die Stunden am Sonntag sind als Überstunden zu bezahlen und zusätzlich ist Ersatzruhe (spätestens bis 31.1.22) zu konsumieren und "auf die Arbeitszeit anzurechnen".

Ist es zwingend, dass diese Stunden damit die Ausfallstunden in der KuA "doppelt" vermindern ??
  • einmal durch das "minus 1" einer Überstunde im Dezember und 
  • einmal als Ersatzruhestunde ?
Letzteres dann allenfalls auch erst im Rahmen der Jänner-Abrechnung mit den AMS.


Oder kann man die besonderen Überstunden am Sonntag 19.12.21 als "AMS-neutral" ansehen, weil sie im Rahmen der Ersatzruhe ohnedies wieder "eingebracht" werden ?
Dass die Sonntagsarbeit für die MA besonders lukrativ sein soll, leuchtet ein - dass auch das AMS "doppelt entlastet" werden muss, hingegen weniger.

Gibt es dazu vor irgendeiner Stelle schon eine Aussage, die ich vielleicht überlesen habe ?
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#2
Ja, dieser Effekt tritt tatsächlich ein.
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#3
ja Danke, 

bedeutet das, man muss für das AMS sowohl die Überstunde "abziehen" als auch die Ersatzruhestunde als Arbeitsstunde werten, die eigentlich "nur Ersatzruhe" war ? 

Somit "profitiert" hier das AMS doppelt soviel wie bei einer normalen Überstunde ?
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#4
Ja- wie erwähnt - dieser (ev. unerwünschte) Effekt tritt tatsächlich sein.
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