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KUA 100 % Beihilfe
#1
Lieber Herr Kurzböck,

haben Unternehmen mit Betretungsverbot.

Kurzarbeitsantrag 01.12.2021-31.03.2022 mit Angabe besonders betroffenes Unternehmen in Sozialpartnervereinbarung als auch im AMS Begehren KUA.

Wie kommt man jetzt in den Genuß der 100 % während Betretungsverbot. Laut Mitteiltung über die Gewährung der KUA Beihilfe vom AMS erhalten Unternehmen, die von einem Betretungsverbotdirekt betroffen sind 100 % Kurzarbeitsbeihilfe ab dem Monat, in dem dasBetretungsverbot in Kraft getreten ist. Die Beihilfenhöhe steht somit erst mit der Endabrechnungfest. Für gewöhnlich gelangt ein geringerer Betrag zur Auszahlung als das vorläufig ermittelte Höchstausmaß.

DH man muss Endabrechnung abwarten und bei Endabrechnung erfolgt automatisch Aufzahlung Differenz auf 100 %, man muss da keine zusätzlichen Anträge stellen. Sehe ich das richtig?

Bitte um Ihre werte Unterstützung.

danke
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#2
Die Aufzahlung auf die 100 % erfolgt tatsächlich (erst) mit der Beihilfen-Endabrechnung.
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#3
Danke

ist nur echt ein Problem wegen Ausfallbonusberechnung da hier die Höhe der monatlichen Kurzarbeitsbeihilfe bekannt sein sollte um die Berechnung richtig anstellen zu können.
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#4
Das müsste man sich aufgrund der Komplexität eventuell im Detail dann ansehen.
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