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Verdienstentgang Epidemiegesetz
#1
Sehr geehrtes Forum!

Was ist jetzt richtig?

lt. FAQ Kurzarbeit: Ein Anspruch nach dem § 32 Epidemiegesetz (Verdienstentgang) schließt die Gewährung einer Kurzarbeitsbeihilfe aus.

lt. Erläuterungen Verdienstentgang Epidemiegesetz:     Bei vereinbarter Kurzarbeit sind Beträge, die vom AMS für den Absonderungszeitraum übernommen wurden, anzugeben und vom Verdienstentgang abzuziehen.

Vielen Dank im Voraus
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