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Kurzarbeit: Ausfallsstunden, wenn Betrieb auf Grund Covid-19 geschlossen ist
#1
Der Betrieb ist auf Grund von Covid-19 geschlossen, da der Unternehmer (Kellner) behördlich abgesondert wurde. Der Dienstnehmer (Koch) befindet sich in Kurzarbeit und kann alleine den Betrieb nicht öffnen. 

Wie sind die Ausfallsstunden des DN in der KUA zu berücksichtigen? Als Urlaub oder tatsächlich als Ausfallsstunden im Rahmen der KUA? 

Vielen Dank für die Antwort
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