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Aktuelles zur Covid-19-Kurzarbeit
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Quelle: Inforundmail der WKO

Kurzarbeit

Im Ministerrat am 23.2.2022 wurde beschlossen, die maximale Dauer der Kurzarbeit für jene Unternehmen, die seit Beginn der Pandemie im März 2020 in Kurzarbeit waren und damit die Höchstdauer der Kurzarbeit von 24 Monaten Ende März 2022 ausgeschöpft haben, um 2 Monate, sohin bis spätestens Ende Mai 2022 verlängern. 

Nicht verlängert wird die erhöhte 100%ige Beihilfe für besonders betroffene Unternehmen, so dass ab April 2022 alle Unternehmen nur mehr die gekürzte 85%ige Beihilfe erhalten.


ACHTUNG:

Jedes Kurzarbeitsprojekt ist VOR dessen Beginn zu beantragen. Das gilt auch für Verlängerungen. Jene Unternehmen, die in Phase 4 nicht in Kurzarbeit waren und in Phase 5 einen Erstantrag auf Kurzarbeit einbringen, haben ab 1. März 2022 vor Beginn der Kurzarbeit ein Beratungsverfahren zu durchlaufen.
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