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Arbeitszeitkürzung - ohne Rücksprach mit dem DN?
#1
Ist es erlaubt eine Stundenreduzierung durchzuführen (von 38,5 auf 18/Woche)ohne dabei den DN darüber zu informieren?
Im konkreten Fall ist es zwar schon einige Male kurz angesprochen worden, dass es sich nicht mehr ausgeht und man über eine Kürzung der Stunden nachdenken müsse.
Aber genügt dies dann auch wirklich, um eine Kürzung der Arbeitszeit ohne schriftliche Vereinbarung durchzuführen.

Des weiteren müsste ja dann auch die "neue" Aufteilung der Anwesenheit besprochen werden, was bis dato auch nicht passiert ist.

Danke für Ihr Feedback.
LG Muck Manuela
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#2
Ein einseitiges Absenken oder Anheben der vereinbarten Normalarbeitszeit ohne Arbeitnehmerzustimmung ist rechtlich unbeachtlich.
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#3
Guten Morgen Herr Kurzböck
das bedeutet, auch wenn bereits eine Änderung diesbezüglich bei der SV gemacht wurde, ist diese rechtlich nicht wirksam?
Ich will nur sicher gehen.
Vielen lieben Dank im Voraus.
LG
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#4
Nur dann, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin zustimmt.

Dies könnte auch durch mehrmonatiges Nichttätigwerden trotz Kenntnisnahme auf schlüssige Art erfolgen. Aber mit schlüssigen Zustimmungen bin ich immer sehr vorsichtig.

Eine Arbeitszeitänderung wird auch übrigens gegenüber der ÖGK nicht angezeigt.
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