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Rückrechnung von zu viel verbrauchtem Urlaub vor Präsenzdienst
#1
Dienstnehmer beginnt am 1.4. seinen Präsenzdienst.
Zum Stichtag 31.3. hat er einen Urlaubsvorgriff von 17 Tagen.
Darf ich in diesem Fall (schriftliche Vereinbarung vorhanden - auf Wunsch des Dienstnehmers) den zu viel konsumierten Urlaub bei der Märzabrechnung in Abzug bringen?? Huh
Oder kann ich das nur machen, wenn das Dienstverhältnis auch arbeitsrechtlich endet?

Danke im Voraus!
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#2
Ja, das stellt man sich immer so leicht vor.

Wenn sich ein Urlaubsüberkonsum ergibt, dann gibt es die Möglichkeit der Sanierung dahingehend, dass man diesen einen Tag ausdrücklich als Urlaubsvorgriff auf das kommende Urlaubsjahr behandelt (für den Fall, dass danach noch eine Rückkehr realisiert wird).

Wenn aber der Arbeitgeber den Urlaub genehmigt hat, dann hat er ihn auch genehmigt. Ein Rückverrechnen mit der Märzabrechnung ist nicht wirklich möglich.

Man müsste sonst diesen Tag in einen (sv-pflichtigen) unbezahlten Urlaub umwandeln oder in ein unentschuldigtes Fernbleiben (mit Abmeldung - Abmeldegrund 29 und möglicher Wiederanmeldung), was dann zu einer Korrektur führt. Mir gefällt die erstere Lösung - ehrlich gesagt - besser und ist weniger aufwändig.
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#3
Vielen Dank für die schnelle Antwort!  Smile
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