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Mindest-KÖST bei liquidierter GmbH
#1
Bei einer bereits liquidierten und im Firmenbuch gelöschten GmbH schreibt dass FA ja die K-VZ vor, bis die Erklärungen über den Liquidationszeitraum veranlagt wurden.

Für einen Klienten haben wir bereits vor mehreren Wochen die Erklärungen über Finon gemeldet (1-7/2018).

Wenn das FA für die Bearbeitung nun vor dem 15.8. mit der Bearbeitung nicht mehr fertig wird, folgt daraus, dass
dann der Klient die K-VZ bezahlen muss und bekommt er sie nachträglich wieder gutgeschrieben?

Welche Zeiträume muss er dann gutgeschrieben bekommen?
Gelöscht wurde die GmbH in 7/2018.

Danke für Ihren Tipp.
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#2
Sehr geehrter Manfred,

Mindest-KöSt-Pflicht besteht für jedes 'volle' Kalendervierteljahr (§ 24 Abs. 4 Z 1 KStG). In dem von Ihnen skizzierten Fall endet die Mindest-KÖSt-Pflicht daher mit Ende des 2. Quartals (siehe auch KStR Rz 1554 ff).

Beträge, die für Zeiträume nach dem 2. Quartal (30.6.2018) vorausbezahlt wurden, müssen vom FA gutgeschrieben werden. Da derzeit bereits für 2019 vorausbezahlt wird, müsste dies mehrere Quartale betreffen.

Wenn es nicht bloß um Mindest-KöSt, sondern um höhere VZ geht, dann sind zu viel bezahlte Beträge selbstverständlich ebenso gutzuschreiben.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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#3
Vielen Dank für die schnelle und professionelle Anwort
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