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Risikofreistellung nach § 735 ASVG durch Verordnung bis 31.05.2022 verlängert
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Risikofreistellung nach § 735 ASVG durch Verordnung bis 31.05.2022 verlängert

Für die Zeit ab 1.4.2022 geht ja die "normale Covid-19-Risikofreistellung" in die Verlängerungsphase. Beachten Sie bitte, dass ärztliche Atteste, die vor dem 1.4.2022 ausgestellt wurden, für den Fall einer ab dem 1.4.2022 in Anspruch genommenen Risikofreistellung bestätigt werden müssen und dass in Zusammenhang mit Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, betreffend des Nachweises neue Regeln gelten. Über beides habe ich vor kurzem hier berichtet und bringe in der Ausgabe Nr. 6-2022 der WIKU-Personal aktuell die Zusammenstellung dazu.
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