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2G-Anordnung am Arbeitsplatz ersetzt die vorübergehende Verpflichtung zum Tagen einer Schutzmaske (Auskunft des Gesundheitsministeriums)
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2G-Anordnung am Arbeitsplatz ersetzt die vorübergehende Verpflichtung zum Tagen einer Schutzmaske (Auskunft des Gesundheitsministeriums)

Nach einer Auskunft des Gesundheitsministeriums gilt die Anordnung von 2G am Arbeitsplatz als „sonstige geeignete Schutzmaßnahme“ iSd § 3b (1) COVID-19-Basismaßnahmen-VO.

Das bedeutet, dass wenn im Betrieb vom Arbeitgeber 2G angeordnet wird, lediglich Ungeimpfte die Maske tragen müssen, jene mit aufrechtem 2G-Status (Geimpfte/Genesene) nicht.

Die Einführung von "3G am Arbeitsplatz" entpflichtet aber nicht vom Maskentragen.
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