Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Nichterscheinen nach Urlaub
#1
Ich habe immer wieder den Fall, dass nach einem Heimaturlaub DN nicht mehr zur Arbeit erscheinen. Ich müsste dann ein "Ende Entgelt" senden und den DN per Einschreiben um Aufklärung bitten und dann könnte ich ihn entlassen.

Nun meine Frage: An welche Adresse sende ich dieses "Einschreiben" - während seiner Arbeit hat er ein Zimmer zur Miete, welches er wöchentlich bezahlt. Also müsste ich das Schreiben an seine EU-Adresse senden. Erfahrungsgemäß erhalte ich keine Antwort. Wann kann ich dann die Entlassung aussprechen und wie spreche ich diese dann aus - auch per Einschreiben an seine EU-Adresse? Deutschkenntnisse sind sehr mangelhaft, also wird er das Schreiben auch nicht verstehen.

Erfahrungsgemäß kommen die Herrschaften dann nicht mehr oder vielleicht in einem halben bis dreiviertel Jahr wieder und möchten dann wieder arbeiten. Inzwischen waren sie woanders arbeiten und da ist es anscheinend dann auch nicht besser.

Kann ich hier auch einen ungerechtfertigten vorzeitigen Austritt annehmen, wenn er nicht erscheint?

Danke für die Hilfe
Zitieren
#2
Wenn Sie konkrete Anhaltspunkte (über das Nichterscheinen hinaus) haben, dass ein Austritt vollzogen ist, dann ja.

In einem derartigen Fall lassen Sie sich in Zukunft auch die Heimatadresse mitteilen.

Wenn die einzige Adresse jene des Quartiers ist, dann kann man auch definitiv alles nur an diese Adresse übermitteln.

Sie können ja davon ausgehen, dass der Urlaub beendet ist und er sich somit in seinem Quartier aufhält. Ob er die Auflösungserklärung dann auch erhält, spielt dann auch keine Rolle.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste