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Die Konsultationsvereinbarung mit Deutschland (DBA Österreich - Deutschland) läuft mit 30. Juni 2022 aus
#1
Mit Erlass vom 30.03.2022 wurde vom BMF bekanntgegeben, dass die Konsultationsvereinbarung mit Deutschland in Zusammenhang mit der Covid-19-Pademie mit 30. Juni 2022 auslaufen wird (man könnte auch sagen: über den 31.3.2022 bis zum 30.6.2022 verlängert wird).

Über den 30.6.2022 hinaus wird es - aus heutiger Sicht - keine weitere Verlängerung mehr geben.

Betreffend die (un)schädlichen Nichtrückkehrtage in Verbindung mit der Grenzgängerregelung im DBA-Deutschland wurde klargestellt, dass ausschließlich pandemiebedingte Nichtrückkehrtage zwischen 1.1.2022 und 30.6.2022 zu keiner Anrechnung auf das unschädliche Kontingent (45 Arbeitstage pro Kalenderjahr) führen.

Jedenfalls steht aber - falls man in der Zeit von 1.1.2022 bis 30.6.2022 ausschließlich pandemiebedingte Nichtrückkehrtage verzeichnete, die man im Homeoffice verbrachte - für die Zeit danach (also für die Zeit von 1.7. bis 31.12.2022) noch das volle Nichtrückkehrtagekontingent zur Verfügung (also die kompletten 45 Tage).

Wies man während der ersten Jahreshälfte 2022 aber auch Nichtrückkehrtage auf, die nicht pandemiebedingt waren, so steht für die zweite Jahreshälfte 2022 nur noch die Differenz zwischen dem gesamten  Kontingent (45 Tage) und dem anderweitig verbrauchten Tagekontingent (zB 15 nicht pandemiebedingte Nichtrückkehrtage) zu (das ergibt dann noch 30 restliche mögliche Nichtrückkehrtage für die Zeit von 1.7.2022 bis 31.12.2022).

Zum kompletten Erlasstext geht es hier:

https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...cab64ef8e8
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