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Umsatzsteuer Kleinunternehmergrenze
#1
Liebes Forum,

zählen bei der Umsatzgrenze von 35.000 auch ZM-pflichtige EU-Leistungen dazu, welche nicht in der UVA eingetragen werden?

Danke!!
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#2
Nein, vgl. z.B.

1) Kollmann, USt leicht verständlich, 6. Auflage, Seite 120, Abschnitt 2.9.4;
2) Software USt für Kleinunternehmer, www.kolltax.at und
3) unzählige Vortrags- und Seminarunterlagen unterlagen von mir

Ig. Lieferungen gehören hingegen dazu (sind ja auch "ZM-pflichtige" Leistungen ;-))

Liebe Grüße und viel Erfolg
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#3
Sehr geehrter Herr Kollmann,

vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Werde mir hier die neueste Ausgabe Ihres Buches zulegen (habe leider schon eine ältere Ausgabe).

Eine Frage noch dazu: wenn man hier freiwillig zur Umsatzsteuer optiert, und zu 95% solche Umsätze vorliegen, hat man dann überhaupt einen Vorsteuerabzug?

Vielen Dank!!
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