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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 13-2022
#1
Expeditarbeiter*innen - KV-Abschluss per 1.4.2022

  • Die kollektivvertraglichen Wochenlöhne werden mit 1. April 2022 um 3,2%, mindestens jedoch um 16,00 Euro in der Woche bei einer Rundung auf den nächsten vollen Eurobetrag erhöht.
  • Die innerbetrieblichen lst-Löhne werden zum gleichen Zeitpunkt um den Eurobetrag erhöht, der sich aus der Erhöhung der jeweiligen kollektivvertraglichen Lohnposition ergibt, sofern innerbetrieblich keine Besserstellung vereinbart ist.



Gewerbliche Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher, Papierverarbeiter Österreich - KV-Abschluss per 1.4.2022

  • Erhöhung der KV-Löhne um 3,5%
  • Erhöhung der IST-Löhne um 3,4%
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 3,5%
  • Erhöhung des Nachtschichtzuschlages um 3,5%



Konditor*innen Wien - KV-Abschluss per 1.4.2022
  • Erhöhung der KV-Löhne um Ø 3,5 %
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um Ø 3,5 %
  • Streichung der LK 1 d „Konditoren während der Dauer der Behaltefrist“
  • Streichung der LK 5 c „ServiererInnen und LadnerInnen mit besonderer Berufserfahrung“
  • Ist-Lohnerhöhung durch die fixierte Begünstigungsklausel


Kur- und Rehabilitationseinrichtungen - KV-Abschluss per 1.4.2022
  • Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne /-gehälter sowie die KV-Zulagen werden mit 1. April 2022 um 3,6 % erhöht und die sich daraus ergebenden Beträge auf ganze Euro aufgerundet.
  • Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne /-gehälter der medizinischen Masseure und Heilmasseure in Kurbetrieben und Mischbetrieben werden auf Basis des KV-Abschlusses 2021 in einem weiteren Schritt an die kollektivvertraglichen Mindestlöhne /-gehälter der medizinischen Masseure und Heilmasseure in Rehabilitationseinrichtungen angeglichen, indem sie zusätzlich um 1,754 % angehoben werden.
  • Im September 2022 wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der Gespräche über eine Anpassung der bestehenden Verwendungsgruppen an die Lohn- und Gehaltsgruppen des Kollektivvertrages für die Privatkrankenanstalten Österreichs sowie über eine Neugestaltung der Erhöhungen der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgehälter aufgrund der angerechneten und im Betrieb zurückgelegten Dienstjahre geführt werden.
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