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Konsultationsvereinbarung zu Schweizerischen AHV-Renten
#1
Wenn ein*e in Österreich ansässige*r Steuerpflichtige*r aus der Schweiz eine AHV-Rente bezieht, stellt sich die Frage, welcher Staat besteuern darf.

Eine aktuelle Konsultationsvereinbarung dazu soll "Qualifikationskonflikte" vermeiden helfen und legt dazu fest, dass - egal, ob der bzw. die Rentenempfänger*in im privatwirtschaftlichen Sektor oder im öffentlichen Dienst tätig war - der Ansässigkeitsstaat Österreich zuständig ist.

Die Reihung dieser Einkünfte erfolgte somit unter Artikel 21.

Zum Gesamttext des Verständigungsverfahrens geht es hier:

https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...82c5af2145
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