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Kollektivvertragsaktualisierungen - KW 14/2022
#1
A) Asphaltierer – KV-Abschluss per 1.5.2022
Erhöhung der KV-Löhne um 4,0 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 4,0 %


B)Textilindustrie – KV-Abschluss per 1.4.2022
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter/Löhne steigen ab 1.4.2022 um +4,5 %
Die IST-Gehälter/Löhne steigen mit 1.4.2022 um +4,2%
Die Lehrlingseinkommen steigen ab 1.4.2022 um +4,5 %
Die kollektivvertragliche Reisekosten- und Trennungsentschädigung, sowie die Messegelder steigen um +3,5 %

Rahmenrechtliche Verbesserungen:
Der 24.12. ist künftig bezahlt arbeitsfrei
Im Arbeiterbereich konnten Redaktionelle Änderungen bezüglich Lesbarkeit im Kollektivvertrag zu Kündigungsfristen/-termine, Feiertagsbestimmungen im Hinblick auf Karfreitag, Änderung des Begriffs Lehrlingsentschädigung auf Lehrlingseinkommen im RKV und Ermöglichung der Ausdehnung der Normalarbeitszeit zur Erreichung der 4-Tage-Woche.
Im Angestelltenbereich wurden Klarstellungen zu Transparenz bei All-In-Verträgen erreicht. Angestellte erhalten das Recht die Aushändigung der Deckungsrechnung durch den Arbeitgeber zu verlangen.
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