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Geldbeschaffungskosten
#1
Müssen die Kosten der notariellen Beglaubigung von Pfandurkunden zur Kreditsicherung nach EstG auf die Laufzeit des Kredites aufgeteilt werden, wenn diese netto unter € 900,00 (inkl. Ust € 1022,00) betragen?
Fallen die Kosten einer notariellen Beglaubigung von Pfandurkunden generell unter die Geldbeschaffungskosten?
Wird die Freigrenze für die einzelnen Kosten der Geldbeschaffung je Kostenpunkt angewendet oder muss dafür die Gesamtsumme der Beschaffung für den Kredit herangezogen werden (Eintragungsbebühr, Bereitstellungsentgelt und sonstige Geldbeschaffungskosten in einer Summe)?
Danke im Voraus für Antworten zu meinen Fragen!
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#2
Liebe Tina,

die aufgeworfenen Fragen sind in den ESt-RL unter RZ 2460 ff genau beschrieben.
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e2s1

Ob die USt mitberücksichtigt werden muss, hängt davon ab, ob der Klient VSt-abzugsberechtigt ist oder nicht.

Die Geldbeschaffungskosten sind pro Darlehen und nicht auf Einzelposten zu beziehen.
Erwähnenswert ist noch, dass dies nur für betriebliche, nicht für außerbetr. Darlehen gilt (z.B. V+V).

LG
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