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Mindesturlaubsverbrauch bei Kurzarbeit mit Monaten ohne Ausfallstunden
#1
Mindesturlaubsverbrauch bei Kurzarbeit mit Monaten ohne Ausfallstunden

Sachverhalt:

Einzelne Betriebe haben bis 30.04./31.05. um KUA angesucht, beenden das laufende KUA Projekt jedoch nicht, trotz der Vollauslastung der Mitarbeiter (es gibt somit 100 % Arbeitsleistung).

Gegenüber dem AMS wird für diese Monate kein Ausfall geltend gemacht.

Es tritt sogar für KUA Phasen (insbes. besonders betroffene Betriebe, welche nur bis 31.03.2022 beantragt haben) der Fall ein, dass KUA von 01.04.-31.05. beantragt wird (sicherheitshalber), aber kein Ausfall geltend gemacht wird.

Ist nun der Urlaubsverbrauch hier dennoch verpflichtend trotz 100% Arbeitsleistung?


Lösung (gecheckt mit AMS und BMA):

Monate, für die keine Ausfallstunden verrechnet werden, zählen bei der Berechnung des Mindesturlaubsverbrauchs nicht mit, weder beim Entstehen der Verpflichtung noch bei der Erfüllung.
Auf die konkrete Fragestellung bezogen bedeutet dies:

Für die Bestimmung des jeweils 2. Monats an KUA, für das dann eine Woche Urlaub veranschlagt wird, zählen die Monate, in denen keine Ausfallstunden verrechnet werden, nicht mit.

Andererseits wird aber ein Urlaubskonsum in einem Monat, für das keine Ausfallstunden verrechnet werden, auch nicht auf den Mindesturlaubsverbrauch angerechnet.

Solche Monate sind also "neutral" gestellt.
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