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Bezahlung einer Winterfeiertagsvergütung durch die BUAK während aufrechten Dienstverhältnisses
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Bezahlung einer Winterfeiertagsvergütung durch die BUAK während aufrechten Dienstverhältnisses


BFG RV/4101049/2015 vom 01. Februar 2022
§ 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988
§ 69 Abs. 4 EStG 1988


So entschied das BFG:

1.  War ein Arbeitnehmer während des gesamten Kalenderjahres in einem Dienstverhältnis beschäftigt und erhielt er zusätzlich während dieser Zeit von der BUAK eine Winterfeiertagsvergütung, so löste dies eine Pflichtveranlagung aus.

2.  Es kam somit zur gleichzeitigen Auszahlung von zwei lohnsteuerpflichtigen Einkünften, für die ein Lohnsteuerabzug jeweils gesondert vorgenommen wurde (von der Winterfeiertagsvergütung sind durch die BUAK 20 % Lohnsteuer einzubehalten).
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