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Familienzeitbonus gebührt auch dann, wenn im Anschluss an den Papamonat Väterkarenz angetreten wird
#1
Familienzeitbonus gebührt auch dann, wenn im Anschluss an den Papamonat Väterkarenz angetreten wird


Sachverhalt:

Ein Arbeitnehmer nahm den „Papamonat“ in Anspruch und ging direkt danach in die Väterkarenz. Die ÖGK lehnte seinen Antrag auf Gewährung des Familienzeitbonus ab und zwar mit der Begründung, dass er unmittelbar nach dem Ende der „Familienzeit“ (wie der Papamonat im Leistungsrecht heißt) wieder an den Arbeitsplatz hätte zurückkehren müssen, dies aber nicht getan hatte. Die Leistungsklage landete vor dem OGH.



So entschied der OGH:

Die Leistungsklage hatte Erfolg. Die Auslegung der ÖGK, wonach die Inanspruchnahme einer Karenz im Anschluss an die „Familienzeit“ schädlich für den „Familienzeitbonus“ wäre, wurde abgelehnt. Der Arbeitnehmer durfte sich über die Bezahlung des Familienzeitbonus freuen.

Die wesentlichen Entscheidungsgründe des OGH sowie eine LV-Praxisanalyse gibt es in der Ausgabe Nr. 9-2022 der WIKU-Personal aktuell.

Informationen zum Premium-Abo der WIKU-Personal aktuell finden Sie hier:

http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html
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