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Große Pendlerpauschale bei Park & Ride-Anlagen
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Große Pendlerpauschale bei Park & Ride-Anlagen 

BFG RV/7104296/2015 vom 7.2.2022

§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988

 
So entschied das BFG:

 1.    Ist auf dem weitaus überwiegenden Teil der Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel möglich, so ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob die Überwindung des Arbeitsweges unter Zugrundelegung einer optimalen Kombination der Verkehrsmittel auch zugemutet werden kann (also ob insgesamt aus zeitlicher Sicht für die gesamte Wegstrecke Zumutbarkeit gegeben ist). 

2.    Liegt die Dauer der Wegzeit insgesamt über den „Zumutbarkeitsgrenzen“ (die Fahrzeit mit dem PKW zur Park & Ride-Anlage sowie die Fahr- und Wegzeiten anschließend zum Arbeitsplatz bzw. retour), so besteht Anspruch auf die große Pendlerpauschale.
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