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In Lebensgemeinschaft ohne gemeinsamen Haushalt – aus steuerlicher Sicht alleinstehend
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In Lebensgemeinschaft ohne gemeinsamen Haushalt – aus steuerlicher Sicht alleinstehend


VwGH Ra 2022/13/0010 vom 25. Februar 2022
§ 16 Abs. 1 EStG 1988


So entschied der VwGH:

1. Familienwohnsitz ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehepartner oder ein unverheirateter Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (vgl. VwGH 27.2.2008, 2005/13/0037; 24.4.1996, 96/15/0006).

2. Daraus ergibt sich, dass Lebensgefährten, die keinen gemeinsamen Hausstand unterhalten, der den gemeinsamen Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen bildet, keinen gemeinsamen Familienwohnsitz haben.

3. Die Geltendmachung von Kosten für Familienheimfahrten bzw. der doppelten Haushaltsführung ist nur aus der Sichtweise eines „steuerlich Alleinstehenden“ möglich, wenn die Lebensgefährtin nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, sondern es sich um eine „Wochenendbeziehung“ handelt.

4. Dass die Lebensgefährtin als Vollbeschäftigte an ihrem Wohnsitz tätig ist und diese Beschäftigung nicht im Sinne eines „Nachzuges“ aufgeben kann, spielt somit keine Rolle.
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