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Leasing dann Kauf
#1
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ein Klient von mir hat ein Leasingobjekt für 5 Jahre geleast. Nach 4 Jahren hat er sich entschlossen,
das Leasingobjekt zu kaufen (€ ca. 5400,--).
Bis jetzt habe ich die Leasingraten als Aufwand verbucht.
Habe ich eine Chance den Restkaufwert weiter als Leasing zu buchen oder muss ich
auf die Restnutzungsdauer abschreiben?

Vielen Dank im Voraus.
mfg
Christa
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#2
Sehr geehrte Frau Christa,

wenn die Leasingraten als Aufwand verbucht wurden, war das Wirtschaftsgut bisher offensichtlich dem Leasinggeber zugerechnet. Das würde bedeuten, dass der Gegenstand bisher nicht bei Ihrem Klienten bilanziert wurde.

Durch den Kauf wird nun eine Aktivierung erforderlich, die Anschaffungskosten sind über die verbleibende Restnutzungsdauer abzuschreiben. Die Restnutzungsdauer kann gegebenenfalls auch neu bemessen werden.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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