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PCR Test zuerst negativ dann doch positiv:
#1
Mitarbeiterin, aus Wien, fühlt sich am Montag krank. Macht daheim 2 Antigentests - beide waren positiv. Daraufhin macht sie einen PCR Test. Am Dienstag Abend bekommt sie das Testergebnis - negativ. Sie hat aber weiterhin Symptome.
Der Firma ist das zu heiß. Firma zahlt ihr einen PCR Test in einem Privatlabor. Ergebnis - positiv.

Das wirft 2 Fragen auf:

1. Wie sind Montag und Dienstag zu behandeln. Offiziell war sie ja negativ. Das ist dann kein Krankenstand und es gibt keinen Absonderungsbescheid.
2. Wie kommt die Firma zur Erstattung wenn der ofizielle PCR Test negativ war und es keinen Absonderungsbescheid gab. Muss man da mit dem Magistrat streiten?

Danke im Voraus!
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#2
Ich könnte mir gut vorstellen, dass es für beides eine aktuelle Lösung gibt.

Diese finden Sie in WPA 7-2022, Artikel Nr. 139-2022 beschrieben aus Anlass eines VwGH-Erkenntnisses, welches nämlich auch diesen Punkt angesprochen hatte.
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#3
Danke Herr Kurzböck.
Der Bescheid wird zwar nicht rückwirkend ergehen aber wir hängen beim Antrag einen Anhang dazu und erklären den Sachverhalt.
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#4
Solche Fälle hatten wir auch schon des öfteren. Während uns für 2020 für solche Tage noch keine Rückerstattung gewährt wurde ist das inzwischen möglich. Jedoch unter der Voraussetzung, dass die zuständige BH eine "Absonderungsbestätigung" (nicht Bescheid!) ausstellt in der kurz festgehalten wird warum und wann genau die Selbstquarantäne stattgefunden hat. Ohne diesem Zettel konnten wir zumindest nicht beantragen.
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