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steuerrechtliche Sonderafa bei Gebäude - bei Verkauf des Gebäudes Buchwertdelta zw HR und STR
#1
Liebe BÖB-Mitglieder!

Habe folgenden Spezialfall, wo ich mir nicht sicher bin, was mit dem Buchwert zwischen Handelsrecht und Steuerrecht passiert, wenn ich das Gebäude verkaufe.
Das Delta beruht auf einer steuerrechtlichen Sonderafa. HR werden 2,5% abgeschrieben und STR kann ich mir noch zusätzlich 6,5% abschreiben.

Bei Ausscheiden des Gebäudes ist ja der Buchwert handelsrechtlich höher als der BW steuerrechtlich.
Dies würde ja bedeuten, dass Verkaufserlös minus Buchwert HR einen geringeren Ertrag ergibt, der zu versteuern ist.
Liege ich da richtig, oder muss dann hier der steuerrechtliche Buchwert des Gebäudes herangezogen werden.
Danke für euer Feedback.
Manuela
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