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Kurzarbeit ab 1.7.2022 - kleine Vorankündigung
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Kurzarbeit ab 1.7.2022 - kleine Vorankündigung

Am 8.6.2022 wird im Laufe des Tages die neue Sozialpartnervereinbarung zusammen mit einer Übersicht über die Änderungen gegenüber der Vorgängerversion ONLINE geschalten werden.

Zudem werde ich am 8.6.2022 eine kompakte Anleitung verfassen, wie denn die lohnverrechnungstechnischen Änderungen für die Kurzarbeit ab 1.7.2022 aus Anlass der einheitlichen 90 %-Regelung (von Lehrlingen abgesehen) aussehen werden. Diese wird dann ebenfalls von der WKO hochgeladen werden. Ich werde sie zudem in meinen Netzwerken vorab im Laufe des 8.6. veröffentlichen.

Beachten Sie bitte, dass spätestens am 9.6.2022 gegenüber dem AMS schriftlich bekundet werden muss, dass man beabsichtigt die Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen und dass dann EXAKT am 1.7.2022 der Antrag, die Sozialpartnervereinbarung und das Beratungsprotokoll über das e-ams-Konto hochgeladen werden müssen (am 1.7.2022 "steht" die technische Infrastruktur beim AMS dazu). Grundsätzlich (d. h. für Kurzarbeitsbeginn ab 2.7.2022) gilt, dass der Antrag am Vortag eingebracht werden muss.
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