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USt bei Fahrtkosten
#1
Einen schönen guten Tag,

eine Klientin von mir (Dienstleisterin, USt-pflichtig) erhält von Ihren Kunden immer wieder die Rückmeldung, dass für die Fahrtkosten (überwiegend Kilometergeld) auf ihrer Honorarnote keine Umsatzsteuer zu verrechnen ist. Da sie überwiegend an Private und Vereine fakturiert kann ich gut verstehen, dass die Kunden sich die USt von den Fahrtkosten sparen wollen.
Ich bin jedoch der Meinung, dass diese Fahrtkosten sehr wohl der USt unterliegen (das Schicksal der Hauptleistung teilt die Nebenleistung).

Bitte um Eure Info.
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#2
Selbstverständlich teilen die als Spesen verrechneten Fahrtkosten (egal ob als Kilometergeld oder die tatsächlichen Kosten) das Schicksal der Hauptleistung und sind daher ust-pflichtig.

Literaturhinweis: Gerhard Kollmann, Umsatzsteuer leicht verständlich, 6. Auflage Juli 2020, Seite 97 mit genau so einem Beispiel
(Fachbuchverlag Grundner, fachbuch-verlag.at )
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