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Covid-19-Sonderfreistellung für werdende Mütter endete mit 30. Juni 2022
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Die Covid-19-Sonderfreistellung für werdende Mütter mit körpernahen Tätigkeiten ab dem Beginn der 14. Schwangerschaftswoche endete - von einer Ausnahme abgesehen - mit 30. Juni 2022.

Begann eine Schwangerschaft vor dem 1.7.2022 und erstreckt sie sich über den 1.7.2022 hinaus, gilt diese Freistellungsregelung weiter.

Durch Verordnung, die im Einvernehmen zwischen dem BM für Arbeit sowie dem BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu ergehen hat, kann diese Freistellungsregelung wieder aufleben. Derzeit ist keine derartige Verordnung "aktiv".

Weitere Detailinformationen dazu finden Sie hier:

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
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