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Mindestlohn - wenn kein KV
#1
Ein Unternehmen (Übernahme von Dienstleistungen im Brief- und Warenversand) hat keine KV-Zugehörigkeit.

ist da auch der "Mindestlohn" (nicht gesetzlich) von 1500,00 für 40 Stunden zu rechnen?

danke
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#2
Wenn kein Kollektivvertrag und auch sonst keine lohngestaltende Vorschrift (wie Mindestlohntarif bzw. Satzung) zur Anwendung gelangt, so gibt es auch keinen Mindestlohn und auch kein Mindestgehalt.

Wichtig ist in diesen Fällen aber die nachweisliche Vereinbarung der Entlohnungshöhe und der Entlohnungsarten (zB dass Urlaubsgeld und/oder Weihnachtsgeld bezahlt werden).

Wird nämlich kein Entgelt vereinbart oder kann eine etwaige Vereinbarung nicht nachgewiesen werden, dann gilt ein "angemessenes Entgelt" als vereinbart. Bei dieser Festlegung spielt dann plötzlich nämlich zB ein vergleichbarer Kollektivvertrag eine Rolle, sonst nicht.

Als der angegebene Bruttobetrag würde - wenn er denn ausdrücklich so vereinbart würde - insoweit kein rechtliches Nachspiel erzeugen.
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