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Gehaltsumwandlung im Zuge einer Zurverfügungstellung eines Elektrofahrrades
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Gehaltsumwandlung im Zuge einer Zurverfügungstellung eines Elektrofahrrades

Ich habe Mitte Juni 2022 (also noch kurz vor meinem Urlaub) sowohl an die Finanzverwaltung als auch an die ÖGK einen sehr umfangreichen Fragenkatalog betreffend das Thema "Gehaltsumwandlung im Zuge einer Zurverfügungstellung eines Elektrofahrrades) übermittelt (Rz 206 LStR 2002).

Von Seiten der ÖGK erhielt ich nun die Rückmeldung, dass man in Kürze eine diesbezügliche Publikation dazu vornehmen möchte.

Vorab bestätigte man jedoch meine Befürchtungen, wonach eine "Gehaltsreduktion" aus diesem Anlass zu keiner Reduktion der SV/BV-Beitragsgrundlage führt (auch wenn das "Ausgangsgehalt" überkollektivvertraglich ist und der Abzug zu keiner Unterschreitung eines kollektivvertraglichen Mindestentgelts führen sollte.

Jetzt fehlt nur noch die Rückmeldung durch die Finanzverwaltung. Hier befürchte ich nämlich, dass das häufig anzutreffende - der Zukunftssicherung nachgebaute - Modell der "Steuerfreiheit" eines betraglichen Abzuges vom Netto (zB der Leasingrate) von der Finanzverwaltung nicht geteilt wird und vielmehr eher eine Reduktion des Bruttobetrages erforderlich sein wird (was aber - wie eben beschrieben - mit der SV-Beurteilung nicht wirklich kompatibel ist).

Sobald ich hier nähere Informationen habe bzw. sobald auch die ÖGK-Publikation "da" ist, werde ich Sie gerne darüber informieren.

Dieser Beitrag erscheint auch in meinem LV-Magazin WIKU-Personal aktuell. Informationen zum Premium-Abos der WIKU-Personal aktuell finden Sie hier:

http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html
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