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Das "Quarantäne-Aus" zu SARS-COV-2 sowie die Aktivierung der Risikogruppenregelungen des § 735 ASVG
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Das "Quarantäne-Aus" zu SARS-COV-2 sowie die Aktivierung der Risikogruppenregelungen des § 735 ASVG

Die Covid-19-Verkehrbeschränkungs-VO findet man hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/295/20220727
 

Ab 1.8.2022 gibt es wegen SARS-COV-2 keine behördliche angeordnete Quarantäne mehr, dafür (vorübergehende) "Verkehrsbeschränkungen" für Personen mit positivem Testergebnis.

Nach § 12 Abs. 4 der "Absonderungsverordnung" verlieren "alte Quarantänebescheide", die wegen SARS-COV-2 ausgestellt wurden, mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung (das ist der 1.8.2022) die Rechtswirkung. Das bedeutet, dass der letztmögliche Quarantänetag aus Anlass eines wegen SARS-COV-2 ausgestellten Quarantänebescheides der 31.07.2022 sein.

Mit aufbereiteten Informationen dazu ist in den kommenden Tagen zu rechnen (samt arbeitsrechtlichem vorübergehendem oder längerem Chaos).

Im Gegenzug (zur Aufhebung der Quarantäneregelungen) wurden dafür die Risikofreistellungsregelungen nach § 735 Abs. 3 ASVG sowie nach § 258 Abs. 3 B-KUVG mit Wirkung ab 1.8.2022 (vorerst befristet) bis 31.10.2022 wieder "aktiviert". Zum diesbezüglichen Verordnungstext geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/293/20220727
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