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Keine Toleranz bei den Toleranzgrenzen zum Partnerschaftsbonus
#1
Keine Toleranz bei den Toleranzgrenzen zum Partnerschaftsbonus


OGH 28.07.2022, 10 ObS 74/22p

Am Ende des Kinderbetreuungsgeldbezugszeitraumes gebührt den Elternteilen ein sogenannter "Partnerschaftsbonus" in der Höhe von je € 500,00, wenn jeder Elternteil zumindest für 124 Kalendertage das Kinderbetreuungsgeld bezog und wenn das Verhältnis der Bezugsdauer mindestens 60 : 40 oder 40:60 beträgt (also ein "Halbe-Halbe" mit Toleranzen).

Gar nicht tolerant sind die Behörden sowie der OGH, wenn es um die Toleranz bei den Toleranzwerten geht. So wurde vor kurzem vom OGH entschieden, dass ein Verhältnis 39,95 % zu 60,05 %) leider außerhalb der Toleranz liegt, sodass der Partnerschaftsbonus in diesem Fall nicht zusteht.

Mehr dazu lesen Sie in einer der nächsten Ausgaben der WIKU-Personal aktuell.
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