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Arbeitsvertrag - Änderung oder Neuaustellung
#1
Ein befristetes DV wird in ein unbefristetes umgewandelt. 

Laut meiner Recherche muss ein neuer Arbeitsvertrag ausgestellt werden, da der befristete AV ein Enddatum hat und dann hinfällig ist. 

Wenn ich nun einen neuen Arbeitsvertrag ausstelle, dann wäre das auch gleichzeitig ein "neues" Dienstverhältnis und ich müsste das befristete komplett abrechnen (sprich aliquote SZ, etc).  Darf den DN bei der ÖGK aber nicht abmelden. Gleichzeitig hätte der AN auch wieder einen Probemonat. 

Ich hätte nur den bestehenden Arbeitsvertrag geändert auf unbefristet.

Was ich jetzt richtig? Änderung oder Neuaustellung?


Danke für die Hilfe
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#2
Wenn zunächst ausschließlich eine Befristung vereinbart war, das bedeutet, dass kein unbefristetes Dienstverhältnis schon im befristen Arbeitsvertrag in Aussicht gestellt wurde, dann wird es aus praktischer Sicht dennoch nicht notwendig sein, eine Endabrechnung vorzunehmen, wenn die Einigung lautet, dass der Vertrag in ein unbefristetes DV ungewandelt wird.

Da reicht es dann aus, wenn man eine schriftlicher Zusatzvereinbarung verfasst, wonach das Dienstverhältnis nun ein unbefristetes Dienstverhältnis ist.

Was ich allerdings von außen nicht beurteilen kann, ist, ob es aus anderen Gründen erforderlich ist, dass man nun weitere vertragliche Inhalte regelt, die im befristeten Arbeitsvertrag eventuell nicht vorgesehen waren. Das könnte zB die Kündigungsmodalität sein (15. bzw. Monatsletzter anstelle einer Quartalskündigung oder ev. eine Konkurrenzklausel, Arbeitszeitdurchrechnung etc).

Ich denke, dass eine Endabrechnung mit Abmeldung und Wiederanmeldung nicht erforderlich sein wird, wenn man nahtlos anknüpft und tatsächlich eine Umwandlung vornimmt.
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